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Zuschüsse und Vergünstigungen bei der Riester-Rente |
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Wer eine Riester-Rente abschließt, zahlt einen Teil seines Einkommens ein, um nach und nach eine private Altersvorsorge aufzubauen. Dabei unterstützt
der Staat die Versicherten auf direktem und indirektem Weg, wodurch die Riester-Rente einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Vorsorgeprodukten
hat. Die direkten Zuschüsse werden prozentual nach dem Einkommen berechnet. Dabei profitieren gerade mittlere Einkommen von dieser Förderung, wobei
das nicht bedeutet, dass es sich für Menschen mit geringem oder relativ hohem Einkommen gar nicht lohnt, eine Riesterrente abzuschließen.
Renten Tipp:Für alle Kinder,
für die der Staat Kindergeld zahlt, erhalten die Eltern auch einen Kinderzuschlag bei der Riesterrente. Steuerliche Vergünstigungen kommen zu der direkten
Förderung noch hinzu. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der Sparer jedes Jahr einen Mindestbeitrag einzahlen, der sich prozentual am Einkommen
orientiert. Im Moment sind es vier Prozent des jährlichen, rentenversicherungspflichtigen Einkommens. Allerdings ist dabei zu beachten, dass sich die Zulagen
nicht erhöhen, wenn der Versicherte in einem Jahr mehr als den Mindestbeitrag anspart. Der Versicherte sollte also darauf achten, dass er den Vertrag nicht
zu großzügig bespart, aber auch keinesfalls zu wenig investiert. Damit erzielt er ein ideales Verhältnis von Sparbeiträgen und staatlicher Förderung. Die
Obergrenze für Sparbeiträge lag 2008 bei 2.100 Euro.
Wer ein wenig mehr Geld verdient, für den besteht außerdem die Möglichkeit, die Beiträge für die Riester-Rente in der Einkommenssteuererklärung geltend
zu machen. Dafür müssen Sparer zusätzlich zur Steuererklärung den Antrag AV ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen. Pro Person zahlt der
Staat im Jahr 154 Euro als Zulage. Für jedes Kind gibt es noch eine Zulage von 185 Euro, beziehungsweise 300 Euro, falls das Kind ab 2008 geboren ist.
In puncto staatlicher Förderung gibt es keine Unterschiede zwischen den Angeboten der Versicherungen. Wegen der verschieden hohen Kosten bei den
verschiedenen Verträgen lohnt ein Riester-Renten-Vergleich aber in jedem Fall. Leider muss die Riesterrente im Alter voll besteuert werden, aber das ist
bei der betrieblichen Altersvorsorge genauso. Im Vergleich dazu hat die Betriebsrente aber den Nachteil, dass der Rentner auch noch Beiträge zur
gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss. Allein dies ist wieder ein gutes Argument mehr für die Riester-Rente. Zudem ist die Riesterrente
während der Ansparphase vor dem Zugriff Dritter geschützt, das angesparte Guthaben kann also weder gepfändet werden noch wird es im Fall
von Arbeitslosigkeit bewertet.
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